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Hier finden Sie die aktuelle Freistellungsbescheinigung der Wendik Pumpen-Service GmbH. Dieses Dokument bestätigt die Befreiung vom Steuerabzug für bestimmte Bauleistungen gemäß § 48 Abs. 1 EStG.

Die Bescheinigung ist vom 07.11.2024 bis zum 06.11.2026 gültig und dient als Nachweis für Geschäftspartner und Behörden. Zur Überprüfung der Gültigkeit können Sie das Bundeszentralamt für Steuern kontaktieren (www.bzst.bund.de).

 

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